Fakultätsfrauenbeauftragte

Die Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern bzw. die Realisierung von Gender Mainstreaming sind zentrale Querschnittsaufgaben an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (siehe auch Gleichstellungskonzept 2023-2027 für den wissenschaftlichen Bereich).

Die Umsetzung und Überwachung der Gleichstellungspraxis wird durch die Arbeit derBeauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst in allen zentralen Gremien und Kommissionen gewährleistet. Besondere Beachtung erfährt dabei die Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und die Erhöhung des Frauenanteils in den wissenschaftlichen Qualifikationsstufen, in denen sie unterrepräsentiert sind.

Weiterführende Informationen gibt es nachfolgend und auf der Webseite der Fakultätsfrauenbeauftragten: https://www.frauenbeauftragte.rw.fau.de/.

Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst sind im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) in Art. 22 verankert. Die Grundordnung der FAU ergänzt das BayHIG und weist den Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst in § 21 und § 22 eine zentrale und formal abgesicherte Rolle bei der Überwachung und Umsetzung der Gleichstellungspraxis in den Organen und Gremien der Universität zu.

Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und deren strukturelle Einbindung bilden eine zentrale Querschnittsaufgabe der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Die FAU leistet einen aktiven Beitrag, den Frauenanteil im akademischen Bereich signifikant zu erhöhen und die Qualifikationspotenziale von Frauen zu stärken und verstärkt zu nutzen.

Grundlage der Arbeit der Fakultätsbeauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst sind die Zielvereinbarungen zur Erhöhung des Frauenanteils in der Wissenschaft, die zwischen der Universitätsleitung und der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät geschlossen wurden und aktuell von 2023 bis 2027 gelten.

Die Zielvereinbarungen konzentrieren sich auf die Förderung von Frauen in denjenigen Karrierestufen, in denen sie unterrepräsentiert sind und basieren auf den strukturellen und personellen Gleichstellungsstandards der DFG, fakultäts- beziehungsweise fachbereichsspezifischen Statistikkennzahlen sowie dem Kaskadenmodell. Den gesetzlichen Rahmen bilden Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sowie Art. 22 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes. Eingebettet sind diese Zielvereinbarungen in übergreifende Selbstverpflichtungen gegenüber dem Ministerium (Innovationsbündnis) und der Deutschen Forschungsgemeinschaft.

Zu den konkreten Aufgaben der Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst gehören unter anderem:

  • Überwachung der Chancengleichheit in Berufungsverfahren
  • Teilnahme als stimmberechtigtes Mitglied in Berufungsverfahren
  • Stimmrecht im Fakultätsrat
  • Durchsetzung der Zielvereinbarungsmaßnahmen zur Gleichstellung
  • Beratung bei Karrierefragen und Krisen am Arbeitsplatz
  • Beratung bei sexueller Belästigung
  • Beratung und Betreuung von neuen Professorinnen
  • Installation und Überwachung von Mentoring-Programmen für Nachwuchswissenschaftlerinnen
  • Mitwirkung bei Bemühungen zum Ausbau familienfreundlicher Angebote an der Fakultät

Weitere Informationen: